Online-Bingo: diese Seite ist für Leserinnen und Leser aus Deutschland
Die Anbieter, über die wir schreiben, haben keine deutsche Erlaubnis, und wer aus Deutschland kommt, sieht hier weder Anbieter noch Angebote
Warum Sie diese Seite sehen
Bingotime ist ein Ratgeber zu Online-Bingo für das Vereinigte Königreich. Die Anbieter, über die wir schreiben, haben eine britische Lizenz, die in Deutschland nicht gilt, und die Seiten, auf denen sie stehen, enthalten Werbelinks.
Werbung für Glücksspiel ohne deutsche Erlaubnis ist verboten. Deshalb zeigt die Seite Besuchern aus Deutschland diese Seite statt der anderen: hier steht kein Anbieter, keine Marke und kein Link zu einer Glücksspielseite.
Wer in Deutschland Online-Glücksspiel anbieten darf
Online-Glücksspiel ist Anbietern mit einer Erlaubnis vorbehalten. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) führt eine öffentliche Whitelist der erlaubten Anbieter; sie ist die einzige Stelle, an der sich ein Anbieter vor der Anmeldung prüfen lässt.
Zur offiziellen Whitelist
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/uebersicht-erlaubter-anbieter-whitelist
Alter, Spielersperre und Hilfe
Glücksspiel ist Erwachsenen vorbehalten: das Mindestalter beträgt 18 Jahre (§ 4 Abs. 3 GlüStV 2021).
Wer aufhören möchte, kann sich sperren lassen: OASIS, die bundesweite Spielersperrdatei nach §§ 8 bis 8d GlüStV 2021; die Sperre gilt bei allen in Deutschland erlaubten Anbietern.
Beratung gibt es bei Check dein Spiel, das Beratungsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 0800 1 37 27 00, kostenlos und anonym. www.check-dein-spiel.de
Was die Vorschrift sagt
Das Verbot steht in § 5 Abs. 7 GlüStV 2021: Werbung für unerlaubte Glücksspiele ist verboten.
Wie wir das Land erkannt haben
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